Compliance
VDI 2047-2 und 42. BImSchV: Betreiberpflichten im Überblick.
Die 42. BImSchV regelt Betrieb, Überwachung und Dokumentation für Anlagen in ihrem Anwendungsbereich. VDI 2047 Blatt 2 gibt technische Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Die Pflichten bestehen unabhängig vom eingesetzten Behandlungsverfahren.
Betreiberpflichten in der Praxis.
Welche Pflichten und Untersuchungsintervalle gelten, hängt von der gesetzlichen Anlagenkategorie und der Betriebssituation ab. Die folgenden Punkte geben eine Orientierung; maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und gegebenenfalls behördliche Festlegungen.
Legionellenwerte: Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider.
| Prüfwert 1 | 100 KBE/100 ml |
|---|---|
| Prüfwert 2 | 1.000 KBE/100 ml |
| Maßnahmenwert | 10.000 KBE/100 ml |
Werte für Legionella spp. gemäß Anlage 1 der 42. BImSchV. Sie gelten für die beiden genannten Anlagenkategorien. Die Reaktion auf eine Überschreitung richtet sich nach den jeweils anwendbaren Vorschriften; ein einzelner Messwert ist kein allgemeiner Konformitätsnachweis.
Anlagenkategorie und Intervalle
Für Kühltürme im engeren Sinn des § 2 Nr. 5 (Naturzug, mehr als 200 MW je Luftaustritt) gelten andere Legionellenwerte: Prüfwert 1 = 500, Prüfwert 2 = 5.000, Maßnahmenwert = 50.000 KBE/100 ml.
Legionellen-Laboruntersuchungen erfolgen grundsätzlich mindestens alle drei Monate nach § 4 bzw. monatlich bei Kühltürmen nach § 7. Beide Kategorien erfordern mindestens zweiwöchentliche betriebsinterne Kontrollen. Gesetzliche Voraussetzungen können die Intervalle verändern.
Die allgemeine Koloniezahl wird für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider anhand eines anlagenspezifischen Referenzwerts nach § 4 bewertet. 10.000 KBE/ml ist kein allgemeiner Grenzwert für jede Anlage.
Systempflege in das Hygienekonzept einordnen.
Biofilm und Ablagerungen sind relevante Faktoren der Anlagenhygiene. Eine probiotische Behandlung muss zusammen mit Wasserqualität, Betriebsweise, Reinigung und den erforderlichen Kontrollmaßnahmen bewertet werden. Sie ersetzt weder vorgeschriebene Untersuchungen noch Maßnahmen bei auffälligen Befunden.
Anlagenzustand
Ablagerungen und Betriebsbedingungen zusammen mit mikrobiologischen Befunden beurteilen.
Verlaufskontrolle
Probenahme, Messmethode und Betriebszustand nachvollziehbar dokumentieren.
Prüffähige Unterlagen
Behandlungs- und Untersuchungsprotokolle im betrieblichen Dokumentationskonzept zusammenführen.
Sicherheitsbewertung
Produktinformationen, Gefahr- und Biostoffanforderungen sowie notwendige Schutzmaßnahmen prüfen.